Staub- und Lärmschutz
Sowohl das Europäische Parlament, deren souveränen Mitgliedsstaaten als auch Non-EU-Staaten verabschieden immer neue Gesetze und Verordnungen mit verschärfenden Bestimmungen. Bei jeder Planung einer neuen Anlage müssen deshalb besonders auch diese Auflagen zum Staub- und Lärmschutz beachtet werden. Selbst Bestandsanlagen bedürfen oft durch die neuen Gesetzeslagen oder empfindlicher Anrainer einer Überarbeitung.
Vor allem in den Bestandsanlagen stehen für diese neuen Anforderungen oft nur ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung. Dieses gilt es optimal auszunutzen.
Bei der Lösung dieser Probleme stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ob es sich um Lärmreduzierung im Betrieb, Staubreduktion bei der Rohstoffannahme oder Lärmreduktion im Außenbereich handelt, wir unterstützen Sie dabei, eine kostengünstige Lösung der Staub- und Lärmproblematik zu finden und setzen diese vor Ort um.